Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TresFun GmbH
§ 1 – Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TresFun GmbH gelten für sämtliche Leistungen der TresFun GmbH nach
Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Maßnahmen
(beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TresFun GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 – Vertragsgrundlagen
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der TresFun GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die TresFun GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form.
Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.
§ 3 – Leistungsverpflichtung
Die Leistungsverpflichtung der TresFun GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter
Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Prospektangaben haben keine vertragsbindende
Wirkung. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder
erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 4 – Zahlungsweise und -fristen
1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der:
TresFun GmbH; IBAN DE63 51850079 0027075614, Sparkasse Oberhessen;
2. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird individuell nach Vertragsunterzeichnung bzw. Buchungsbestätigung fällig.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde direkt eine Anzahlungsrechnung.
3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die TresFun GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.
4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die TresFun GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die TresFun GmbH einen Auslagenersatz in Höhe von 5 Euro verlangen.
§ 5 – Preis- und Leistungsänderungen
1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden
und die von der TresFun GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und
den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3. Die TresFun GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung
von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro
Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten
Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.
4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die TresFun GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor
dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
§ 6 – Änderungen der Teilnehmerzahl
1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten
Gesamtteilnehmerzahl muss der TresFun GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden
und bedarf der Zustimmung der TresFun GmbH.
Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro
Teilnehmer), sofern kein pauschaler Gruppenpreis vereinbart wurde.
Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die TresFun GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen
sowie Programmänderungen vorzunehmen.
2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.
§ 7 – Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung
nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises
verpflichtet bleibt.
Bis 5 Monate vor Beginn der Veranstaltung/Leistung kann der Vertrag noch kostenlos storniert werden.
In nachfolgenden Fällen des Rücktritts durch den Kunden stehen der Teamgeist GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
– bis 3 Monate vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 15 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 90% des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die
TresFun GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren
Rücktrittsbedingungen abhängig ist.
Die TresFun GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden
gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der TresFun GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum
Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
eintritt. Die TresFun GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der
Veranstaltung/Maßnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der TresFun GmbH als
Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die TresFun GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen
erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen.
Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der TresFun
GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Ausnahmen sind Sturm, Gewitter, starker Regen etc.
§ 9 – Fristlose Kündigung durch die TresFun GmbH
Wenn der Kunde die Durchführung der Maßnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die TresFun GmbH
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages
gerechtfertigt ist, kann die TresFun GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die TresFun GmbH, so
behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
Die TresFun GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von
den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
§ 10 – Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung/Maßnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die TresFun GmbH den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die TresFun GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene
Aufwandsentschädigung verlangen.
§ 11 – Gewährleistung
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu
verlangen. Die TresFun GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die TresFun GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des
Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
§ 12 – Beschränkung der Haftung
Die Haftung der TresFun GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung
von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der
TresFun GmbH.
Die TresFun GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz
ausgeschlossen ist, so kann sich die TresFun GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, dem Büro der
TresFun GmbH oder an den Stationen. Die TresFun GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Nutzung des Parkplatzes haftet die TresFun GmbH nicht.
§ 13 – Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 14 – Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der TresFun GmbH mitzuteilen.
§ 15 – Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde spätestens einen Monat nach vertraglich vorgesehenem
Ende der Leistung gegenüber der TresFun GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
§ 16 – Urheberrecht
Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur
persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und
Verbreitung bedürfen der Zustimmung der TresFun GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf
elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.
§ 17 – Schlussbestimmungen
Der Kunde kann die TresFun GmbH nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der TresFun GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der TresFun GmbH maßgebend (Gerichtsstand Friedberg).
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der TresFun GmbH und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.
Reichelsheim, 15.01.2020